Auction archive: Lot number 2277

Friedrich Wilhelm I., König von Preußen Sammlung von 5 signierten Urkunden

Estimate
Price realised:
n. a.
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Friedrich Wilhelm I., König von Preußen Sammlung von 5 signierten Urkunden

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Beschreibung:

Die Frühzeit des Großen Waisenhauses in Potsdam Potsdam. - Friedrich Wilhelm I., König von Preußen, der "Soldatenkönig" (1688-1740). Sammlung von 5 Urkunden und Verfügungen m. U. "Fr Wilhelm" (Paraphe) sowie 2 weiteren Urkunden, betreffend die Leitung des Großen Waisenhauses in Potsdam. 42 Bl., davon 75 S. beschrieben. Als Faszikel zusammengefasst in einem Umschlag des 19. Jhdts. Potsdam und Berlin 1728-1735. "Acta enthaltend einige Bestallungen u. Instructionen aus der ersten Zeit des Waisenhauses welche vom Gründer desselben selbst vollzogen (als Merkwürdigkeiten aus den alten vernichteten Acten herausgenommen)" (Beschriftung des Umschlags, wohl um 1860). Das Faszikel enthält folgende Urkunden und Verfügungen: I. Bestallung des Capitaines Salomon Dreher als Vorsteher des Großen Waisenhauses sowie des bei der Heiliggeistkirche gelegenen Mädchen-Waisenhauses und des "über der [Teltowschen] Brücken gelegenen" Lazaretts. Mit genauen Instruktionen in 13 Kapiteln. 9 S. Mit Unterschrift und Lacksiegel des Königs. Potsdam 15.V.1728. - II. Bestallung und Instruktion des Emanuel August Brockhausen als Controlleur und General-Rechnungsführer am Großen Waisenhaus. Mit Dienstvorschriften in 16 Kapiteln, in denen auch das Verhältnis des Controlleurs zum Capitaine geregelt wird. 18 S. Mit Unterschrift des Königs. Potsdam 6.IX.1735. - III. Bestallung des Capitaines George Ernst von Gütterbock als Vorsteher des Großen Waisenhauses in der Nachfolge des wegen Krankheit ausgeschiedenen Salomon Dreher. Zugleich Bestallung des Emanuel August Brockhausen als Rechnungsführer. 3 S. Mit Unterschrift und Lacksiegel des Königs. Potsdam 16.III.1729. - IV. Schriftlicher Amtseid mit Unterschrift des Waisenhaus-Vorstehers George Ernst von Gütterbock. 2 S. Potsdam 19.III.1729. - V. Neue Instruktion für den Capitaine und alle Waisenhaus-Bediensteten, in 27 ausführlichen Paragraphen. 19 S. Mit Unterschrift und Lacksiegel des Königs. Berlin 6.IX.1735. - VI. Schriftlicher Amtseid mit Unterschrift des Speisemeisters im Mädchen-Waisenhaus, Gerhard Singstock. 2 S. Potsdam 19.III.1729. - VII. Bestallung und Instruktion des Speisemeisters im Mädchen-Waisenhaus, Gerhard Singstock. Mit Dienstvorschrift in 21 Paragraphen. 21 S. Mit Unterschrift des Königs. Potsdam 6.IX.1735. Sehr interessante Dokumente, die relativ genaue Einblicke in die Sozialfürsorge unter dem Soldatenkönig gewähren, der sich bekanntlich als strenger, aber gerechter Vater seiner Untertanen betrachtete und sich nach Möglichkeit in jede ihm wichtig erscheinende Angelegenheit persönlich einmischte. So legt er z. B. den größten Wert auf Sauberkeit im Waisenhaus. In der Instruktion von 1735 heißt es in Paragraph 27: "Uberhaupt aber und letzlich hat der Capitaine seine vornehmste Sorge mit auf die Reinlichkeit zu haben, sowohl waß die sämtlichen Gebäude, als sonsten die Bedienten und Kinder betrifft, daß das gantze Hauß jederzeit rein gefeget, täglich einige mahl darinnen geräuchert, und Sand gestreuet, der Hoff und Gaßen gereiniget, und aller übler Geruch wegen derer Privete und Schlaff-Säale, wie auch die Krätze vertrieben werde, die Kinder allezeit sauber und gewaschen, in keiner zerlumpten Kleydung einhergehen; Allermaßen derselbe Macht und Gewalt haben soll, alles was zu des Hauses bestes gereichet, und demselben zuträglich ist, zu reguliren ...". Ähnlich heißt es in der Instruktion für den Speisemeister: "Auf die Reinlichkeit sowohl des Haußes als auch derer Waysen Mägdgens hatt der Speise Meister sorgfältigst zu sehen, daß die Kinder gehöriger maßen und nach Nothdurfft mit weißer Wäsche versehen, zum öffteren gekämmet, und von allem ungezieffer aufs fleissigste gereiniget werden. Dahero soll er auch die Betten gehörig umrühren, dieselben zu rechter zeit weiß überziehen und von allem ungezieffer und unreinigkeit säubern laßen ... Die Mundirungs Stücke derer Waysen Mägdgens soll der Speise Meister in guter Aufsicht haben, damit selbige von denen Kindern nicht muthwillig verdorben oder gar verlohren,

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Die Frühzeit des Großen Waisenhauses in Potsdam Potsdam. - Friedrich Wilhelm I., König von Preußen, der "Soldatenkönig" (1688-1740). Sammlung von 5 Urkunden und Verfügungen m. U. "Fr Wilhelm" (Paraphe) sowie 2 weiteren Urkunden, betreffend die Leitung des Großen Waisenhauses in Potsdam. 42 Bl., davon 75 S. beschrieben. Als Faszikel zusammengefasst in einem Umschlag des 19. Jhdts. Potsdam und Berlin 1728-1735. "Acta enthaltend einige Bestallungen u. Instructionen aus der ersten Zeit des Waisenhauses welche vom Gründer desselben selbst vollzogen (als Merkwürdigkeiten aus den alten vernichteten Acten herausgenommen)" (Beschriftung des Umschlags, wohl um 1860). Das Faszikel enthält folgende Urkunden und Verfügungen: I. Bestallung des Capitaines Salomon Dreher als Vorsteher des Großen Waisenhauses sowie des bei der Heiliggeistkirche gelegenen Mädchen-Waisenhauses und des "über der [Teltowschen] Brücken gelegenen" Lazaretts. Mit genauen Instruktionen in 13 Kapiteln. 9 S. Mit Unterschrift und Lacksiegel des Königs. Potsdam 15.V.1728. - II. Bestallung und Instruktion des Emanuel August Brockhausen als Controlleur und General-Rechnungsführer am Großen Waisenhaus. Mit Dienstvorschriften in 16 Kapiteln, in denen auch das Verhältnis des Controlleurs zum Capitaine geregelt wird. 18 S. Mit Unterschrift des Königs. Potsdam 6.IX.1735. - III. Bestallung des Capitaines George Ernst von Gütterbock als Vorsteher des Großen Waisenhauses in der Nachfolge des wegen Krankheit ausgeschiedenen Salomon Dreher. Zugleich Bestallung des Emanuel August Brockhausen als Rechnungsführer. 3 S. Mit Unterschrift und Lacksiegel des Königs. Potsdam 16.III.1729. - IV. Schriftlicher Amtseid mit Unterschrift des Waisenhaus-Vorstehers George Ernst von Gütterbock. 2 S. Potsdam 19.III.1729. - V. Neue Instruktion für den Capitaine und alle Waisenhaus-Bediensteten, in 27 ausführlichen Paragraphen. 19 S. Mit Unterschrift und Lacksiegel des Königs. Berlin 6.IX.1735. - VI. Schriftlicher Amtseid mit Unterschrift des Speisemeisters im Mädchen-Waisenhaus, Gerhard Singstock. 2 S. Potsdam 19.III.1729. - VII. Bestallung und Instruktion des Speisemeisters im Mädchen-Waisenhaus, Gerhard Singstock. Mit Dienstvorschrift in 21 Paragraphen. 21 S. Mit Unterschrift des Königs. Potsdam 6.IX.1735. Sehr interessante Dokumente, die relativ genaue Einblicke in die Sozialfürsorge unter dem Soldatenkönig gewähren, der sich bekanntlich als strenger, aber gerechter Vater seiner Untertanen betrachtete und sich nach Möglichkeit in jede ihm wichtig erscheinende Angelegenheit persönlich einmischte. So legt er z. B. den größten Wert auf Sauberkeit im Waisenhaus. In der Instruktion von 1735 heißt es in Paragraph 27: "Uberhaupt aber und letzlich hat der Capitaine seine vornehmste Sorge mit auf die Reinlichkeit zu haben, sowohl waß die sämtlichen Gebäude, als sonsten die Bedienten und Kinder betrifft, daß das gantze Hauß jederzeit rein gefeget, täglich einige mahl darinnen geräuchert, und Sand gestreuet, der Hoff und Gaßen gereiniget, und aller übler Geruch wegen derer Privete und Schlaff-Säale, wie auch die Krätze vertrieben werde, die Kinder allezeit sauber und gewaschen, in keiner zerlumpten Kleydung einhergehen; Allermaßen derselbe Macht und Gewalt haben soll, alles was zu des Hauses bestes gereichet, und demselben zuträglich ist, zu reguliren ...". Ähnlich heißt es in der Instruktion für den Speisemeister: "Auf die Reinlichkeit sowohl des Haußes als auch derer Waysen Mägdgens hatt der Speise Meister sorgfältigst zu sehen, daß die Kinder gehöriger maßen und nach Nothdurfft mit weißer Wäsche versehen, zum öffteren gekämmet, und von allem ungezieffer aufs fleissigste gereiniget werden. Dahero soll er auch die Betten gehörig umrühren, dieselben zu rechter zeit weiß überziehen und von allem ungezieffer und unreinigkeit säubern laßen ... Die Mundirungs Stücke derer Waysen Mägdgens soll der Speise Meister in guter Aufsicht haben, damit selbige von denen Kindern nicht muthwillig verdorben oder gar verlohren,

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