Anmerkungen über das bayerische Mandat, welches in Betref der Wildschützen und Landcultur den Iten August 1778 erschlichen, aber von dem Churfürstlichen Hofrath, und Hofkammer zur Ehre und zum Nutzen des Vaterlandes unterdrücket worden. Von Johann Theodor Freyherrn zu Schollenberg und Reutha. O. O. und Dr. (Augsburg, Slansky für Strobl in München), 1778. 4º. 36 S. Spät. Heftstreifen. (127)
Erste Ausgabe. – Baader II/2, 57, 1. Hamberger/Meusel XV, 225. Holzmann/Bohatta, Pseud.-Lex., 252. VD 18 14542080. Lindner 1737.01: "Kulturgeschichtlich interessante scharfe Anklageschrift wegen der Übergriffe und Bestechlichkeit der bayerischen Jägerei, aus der der tiefe Gegensatz zwischen Landmann und Berufsjäger ersichtlich wird. Aus Stubenrauchs scharfer und gehässiger Antwort, die 1779 … erschien, wissen wir, daß es zunächst nicht gelang, den Verfasser der Streitschrift ausfindig zu machen: Ihm waren härteste Strafen angedroht. Lediglich der Verleger, ein ehemaliger Professor Strobl, und der Augsburger Drucker Slanski wurden entdeckt. Strobl mußte sich nicht nur bei den angegriffenen Personen entschuldigen, sondern wurde außerdem zu einer mehrtägigen Haftstrafe verurteilt." – Der Verfasser ist Simon Rottmanner (1740-1813), "der erste bayerische Forstschriftsteller", wie ihn Max Endres in seiner Rektoratsrede 1908 genannt hat, ein "Vorkämpfer der Bauernbefreiung", wie ihn Wendelin Hartmann 1980 charakterisierte (Erdinger Land, Bd. IV, S. 40-49, hier S. 40 im Titelzusatz seines Aufsatzes über Simon Rottmanner). – Die von Lindner zitierte Schrift von Franz Anton Edlem von Stubenrauch hat den Titel "Recht und Billigkeit in Forst – und Jagdsachen zwischen dem Landesherrn und seinen Unterthanen". – Leicht, die beiden letzten Blätter etwas stärker gebräunt.
Anmerkungen über das bayerische Mandat, welches in Betref der Wildschützen und Landcultur den Iten August 1778 erschlichen, aber von dem Churfürstlichen Hofrath, und Hofkammer zur Ehre und zum Nutzen des Vaterlandes unterdrücket worden. Von Johann Theodor Freyherrn zu Schollenberg und Reutha. O. O. und Dr. (Augsburg, Slansky für Strobl in München), 1778. 4º. 36 S. Spät. Heftstreifen. (127)
Erste Ausgabe. – Baader II/2, 57, 1. Hamberger/Meusel XV, 225. Holzmann/Bohatta, Pseud.-Lex., 252. VD 18 14542080. Lindner 1737.01: "Kulturgeschichtlich interessante scharfe Anklageschrift wegen der Übergriffe und Bestechlichkeit der bayerischen Jägerei, aus der der tiefe Gegensatz zwischen Landmann und Berufsjäger ersichtlich wird. Aus Stubenrauchs scharfer und gehässiger Antwort, die 1779 … erschien, wissen wir, daß es zunächst nicht gelang, den Verfasser der Streitschrift ausfindig zu machen: Ihm waren härteste Strafen angedroht. Lediglich der Verleger, ein ehemaliger Professor Strobl, und der Augsburger Drucker Slanski wurden entdeckt. Strobl mußte sich nicht nur bei den angegriffenen Personen entschuldigen, sondern wurde außerdem zu einer mehrtägigen Haftstrafe verurteilt." – Der Verfasser ist Simon Rottmanner (1740-1813), "der erste bayerische Forstschriftsteller", wie ihn Max Endres in seiner Rektoratsrede 1908 genannt hat, ein "Vorkämpfer der Bauernbefreiung", wie ihn Wendelin Hartmann 1980 charakterisierte (Erdinger Land, Bd. IV, S. 40-49, hier S. 40 im Titelzusatz seines Aufsatzes über Simon Rottmanner). – Die von Lindner zitierte Schrift von Franz Anton Edlem von Stubenrauch hat den Titel "Recht und Billigkeit in Forst – und Jagdsachen zwischen dem Landesherrn und seinen Unterthanen". – Leicht, die beiden letzten Blätter etwas stärker gebräunt.
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