Deutsche Handschrift auf Papier. Wohl Augsburg, 1719 (oder wenig später). Fol. Mit 2 kalligraphierten Kopfzeilen. 68 Bl., davon 67 num., das letzte weiß, 69 Bl., davon 67 num., die beiden letzten weiß. Hpgt. d. Zt. (Gelenk gering eingerissen, beschabt und bestoßen). (6)
Professionelle Abschrift der 1719 revidierten Stadtverfassung der Freien Reichsstadt Augsburg. Enthalten ist im ersten Teil die am 23. 4. 1719 verabschiedete Regimentsordnung, im zweiten Teil der Ämterrezeß vom 2. 6. 1719. – Die Revision der Karolinischen Regimentsordnung von 1548 kursierte unter den Ratsherren und in der Stadt zunächst nur in Abschriften, da der Kaiser den zäh ausgehandelten Dokumenten die Unterschrift verweigerte. Abgedruckt wurden die beiden umfangreichen Urkunden erst im "Juristischen Magazin für die deutschen Reichstädte" (Bd. 3, 1793, und Bd. 4, 1795). – Etw. fleckig.
Deutsche Handschrift auf Papier. Wohl Augsburg, 1719 (oder wenig später). Fol. Mit 2 kalligraphierten Kopfzeilen. 68 Bl., davon 67 num., das letzte weiß, 69 Bl., davon 67 num., die beiden letzten weiß. Hpgt. d. Zt. (Gelenk gering eingerissen, beschabt und bestoßen). (6)
Professionelle Abschrift der 1719 revidierten Stadtverfassung der Freien Reichsstadt Augsburg. Enthalten ist im ersten Teil die am 23. 4. 1719 verabschiedete Regimentsordnung, im zweiten Teil der Ämterrezeß vom 2. 6. 1719. – Die Revision der Karolinischen Regimentsordnung von 1548 kursierte unter den Ratsherren und in der Stadt zunächst nur in Abschriften, da der Kaiser den zäh ausgehandelten Dokumenten die Unterschrift verweigerte. Abgedruckt wurden die beiden umfangreichen Urkunden erst im "Juristischen Magazin für die deutschen Reichstädte" (Bd. 3, 1793, und Bd. 4, 1795). – Etw. fleckig.
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