Ius Canonicum Kirchenrecht, Corpus Juris Canonici, Institutiones, Statuta et Decretalia Bonifatius VIII. Liber sextus Decretalium. Mit Glosse des Johannes Andreae. 157 (statt 162) nn. Bl. 2 Spalten, Text von Kommentar umgeben. 51 bzw. 66 Zeilen. Got. Typ. Schriftraum: 30 x 21,8 cm. Format: 40,5 x 28 cm. Mit hunderten Lombarden und Absatzmarken in Rot und Blau, Incipit-Blatt mit breiter Rankenbordüre im Fußsteg in den Farben Rot, Blau, Grün und Violett und 10 Blattgoldpunkten mit Federwerk. 40,5 x 28 cm. Blindgeprägtes Schweinsleder d. Z. (fleckig und leicht abgegriffen, Rücken mit späterem Titel auf weißem Grund, ohne die Schließen) über massiven Holzdeckeln und mit um die Kapitale gelegten geflochtenen Bändern. Mainz, Peter Schöffer 9. I. 1476. Hain-Copinger 3593. GW 4857. Goff B-985. Proctor 109. Pellechet 2736,1. Bod-inc B-465. Chantilly 296. Collijn 253. Günther 1866. Schlechter-Ries 387. Ohly-Sack 663. BMC I, 32. BSB-Ink B-706. CIH 767. IBP 1180. IDL 981. IGI 1966. CIBN B-698. ISTC ib00985000. – Papst Bonifatius VIII. (1235-1303) hatte den berühmten "Dekretalen" Gregors IX. (Liber Extra in 5 Büchern) seinen Liber sextus (1298) angefügt. In diesen Epistulae decretalia oder Litterae decretales äußerten sich die Päpste zu aktuellen Rechtsanfragen und fällten richterliche Entscheidung im Rahmen ihrer päpstlichen Jurisdiktionsgewalt. Die "Decretalen" wurden dann in den großen kirchenrechtliche Sammlungen zusammengefasst und bildeten das "Ius canonicum", das sich schrittweise aus den Schriften der Bonifatius' VIII. "Liber sextus decretalium" enthält die Kodifikationen von Dekretalen und Konzilsbeschlüssen aus der Zeit von 1234 bis 1294. Zusammen mit den Clementinen, einer zuerst 1317 publizierten Sammlung von Dekretalen Papst Clemens V., bilden sie einen wesentlichen Bestandteil des Corpus iuris canonici. – Es fehlen die Blätter d 3-4, 9-10 und r 4 . Innengelenke offen, nur vereinzelt minimale Wurmlöchlein und Fleckchen, jedoch fast durchgehend sauber und frisch, ausgezeichnet breitrandig. Mit einigen zeitgenössischen Marginalien in Schwarz, Rot, Baun sowie zahlreichen kleinen (wohl etwas späteren) Federzeichnungen mit Figürchen, Gesichtern, Grotesken, Symbolen, Gegenständen, Notabenehändchen, Zeilenweisern, darunter ein vorwitziger Mönch, eine kleine Ansicht einer Kirche von innen mit einem Betenden auf einer Bank - und eine Kirche von außen, ein Papst, Petrus, Christus Pantokrator, ein gekrönter Doppeladler, eine Heiligenfigur in einem gotischen Tabernakel, Bonifatius auf seinem Thron. Einige Randskizzen teils leicht überschnitten, teils auch als Initialenfüllungen etc.
Ius Canonicum Kirchenrecht, Corpus Juris Canonici, Institutiones, Statuta et Decretalia Bonifatius VIII. Liber sextus Decretalium. Mit Glosse des Johannes Andreae. 157 (statt 162) nn. Bl. 2 Spalten, Text von Kommentar umgeben. 51 bzw. 66 Zeilen. Got. Typ. Schriftraum: 30 x 21,8 cm. Format: 40,5 x 28 cm. Mit hunderten Lombarden und Absatzmarken in Rot und Blau, Incipit-Blatt mit breiter Rankenbordüre im Fußsteg in den Farben Rot, Blau, Grün und Violett und 10 Blattgoldpunkten mit Federwerk. 40,5 x 28 cm. Blindgeprägtes Schweinsleder d. Z. (fleckig und leicht abgegriffen, Rücken mit späterem Titel auf weißem Grund, ohne die Schließen) über massiven Holzdeckeln und mit um die Kapitale gelegten geflochtenen Bändern. Mainz, Peter Schöffer 9. I. 1476. Hain-Copinger 3593. GW 4857. Goff B-985. Proctor 109. Pellechet 2736,1. Bod-inc B-465. Chantilly 296. Collijn 253. Günther 1866. Schlechter-Ries 387. Ohly-Sack 663. BMC I, 32. BSB-Ink B-706. CIH 767. IBP 1180. IDL 981. IGI 1966. CIBN B-698. ISTC ib00985000. – Papst Bonifatius VIII. (1235-1303) hatte den berühmten "Dekretalen" Gregors IX. (Liber Extra in 5 Büchern) seinen Liber sextus (1298) angefügt. In diesen Epistulae decretalia oder Litterae decretales äußerten sich die Päpste zu aktuellen Rechtsanfragen und fällten richterliche Entscheidung im Rahmen ihrer päpstlichen Jurisdiktionsgewalt. Die "Decretalen" wurden dann in den großen kirchenrechtliche Sammlungen zusammengefasst und bildeten das "Ius canonicum", das sich schrittweise aus den Schriften der Bonifatius' VIII. "Liber sextus decretalium" enthält die Kodifikationen von Dekretalen und Konzilsbeschlüssen aus der Zeit von 1234 bis 1294. Zusammen mit den Clementinen, einer zuerst 1317 publizierten Sammlung von Dekretalen Papst Clemens V., bilden sie einen wesentlichen Bestandteil des Corpus iuris canonici. – Es fehlen die Blätter d 3-4, 9-10 und r 4 . Innengelenke offen, nur vereinzelt minimale Wurmlöchlein und Fleckchen, jedoch fast durchgehend sauber und frisch, ausgezeichnet breitrandig. Mit einigen zeitgenössischen Marginalien in Schwarz, Rot, Baun sowie zahlreichen kleinen (wohl etwas späteren) Federzeichnungen mit Figürchen, Gesichtern, Grotesken, Symbolen, Gegenständen, Notabenehändchen, Zeilenweisern, darunter ein vorwitziger Mönch, eine kleine Ansicht einer Kirche von innen mit einem Betenden auf einer Bank - und eine Kirche von außen, ein Papst, Petrus, Christus Pantokrator, ein gekrönter Doppeladler, eine Heiligenfigur in einem gotischen Tabernakel, Bonifatius auf seinem Thron. Einige Randskizzen teils leicht überschnitten, teils auch als Initialenfüllungen etc.
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