Publication der Röm. Key. May., zwischen der Oberkeit und den Kirchendienern Augspurgischer Confession, in der Stadt Augspurg und ihrer anhengigen ergangenen letzter Resolution, sampt angehengtem Bericht, was darauff die Herrn Kirchendiener an die Oberkeit supplicirt und was i(h)nen die Herrn Stadtpfleger und Geheime auff solches weiter anzeigen und fürhalten lassen. O.O. u.Dr. 1586. 12 nn. Bl. Spät. Brosch. VD 16, ZV 4495. Hohenemser 2122. - Der Augsburger Kalenderstreit von 1584 wurde durch die verfassungsrechtlich brisante Frage verschärft, wem das Berufungsrecht für die evangelischen Geistlichen zustehe. Vorliegende Schrift Rudolfs II entscheidet zugunsten des Rates und weist den Geistlichen nur noch ein formales Vorschlagrecht zu. - Etw. gebräunt, St.a.T.
Publication der Röm. Key. May., zwischen der Oberkeit und den Kirchendienern Augspurgischer Confession, in der Stadt Augspurg und ihrer anhengigen ergangenen letzter Resolution, sampt angehengtem Bericht, was darauff die Herrn Kirchendiener an die Oberkeit supplicirt und was i(h)nen die Herrn Stadtpfleger und Geheime auff solches weiter anzeigen und fürhalten lassen. O.O. u.Dr. 1586. 12 nn. Bl. Spät. Brosch. VD 16, ZV 4495. Hohenemser 2122. - Der Augsburger Kalenderstreit von 1584 wurde durch die verfassungsrechtlich brisante Frage verschärft, wem das Berufungsrecht für die evangelischen Geistlichen zustehe. Vorliegende Schrift Rudolfs II entscheidet zugunsten des Rates und weist den Geistlichen nur noch ein formales Vorschlagrecht zu. - Etw. gebräunt, St.a.T.
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